Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

LMTAusbV 2000

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Lebensmitteltechnik wird staatlich anerkannt.

§ 2